Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch im Internet. Wir machen uns deshalb für einen selbstbestimmten Datenschutz stark und stellen sicher, dass personenbezogene Daten so sparsam wie möglich erhoben und soweit möglich anonymisiert werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die städtischen Tochterunternehmen. Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Aufgabenerfüllung zu stärken.
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